Anlage OfenLufthBAusbV (zu § 5 ) …

und industriell gefertigten Öfen und Herden (§ 4 Nr. 15) a) Fundamente, Unterbau und Wärmedämmung, insbe-sondere unter Beachtung des Gebäudeschutzes, her-stellen b) Bodenbelag und Wandbekleidungen herstellen c) Feuerräume instand setzen, insbesondere ausmauern d) Heizkammer auskleiden und Heizgaszüge einbauen, Dehnungsfugen herstellen

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