Heizkostenabrechnung: Kosten der …

Der Mieter ist hier im Recht, das es sich beim Austausch der Geräte um eine Modernisierung der Messgeräte handelt nach BGB 559 . Hätten Sie die Messgeräte zur Verbrauchserfassung gemietet, könnte Sie die dadurch entstehenden Kosten nach der Heizkostenverordnung §7.2 auch abrechnen.

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