Prütting/Wegen/Weinreich, BGB Kommentar, BGB § …

2019-6-18 · Gesetzestext (1) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Unternehmer getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Verbrauchers von den §§ 433 bis 435, 437, 439 bis 443 sowie von den Vorschriften dieses Untertitels abweicht, kann der Unternehmer sich nicht berufen. 2Die in Satz 1 bezeichneten Vorschriften ...

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