PUBLIC VIEWING – Auflagen der FIFA | IHK München
2019-6-20 · Wie schon bei vorherigen Turnieren wurden die Regelungen der Lärmschutzverordnung gelockert. Dadurch sind Live-Übertragungen im Freien auf Großleinwänden auch nach 22.00 Uhr erlaubt. Die Betreiber von Gaststätten und Eventveranstalter haben nun Rechts- und Planungssicherheit für von ihnen geplante Übertragungen.